Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Schulung zum Gefahrgutbeauftragten

Firmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen geschulten Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Diese Unternehmen unterliegen (bis auf wenige Ausnahmen) der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der Beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) und müssen die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Wir bieten Ihnen die erforderlichen Grundlehrgänge an, die in der Regel aus einem obligatorischen Basiskurs (allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr) bestehen. Es besteht die Möglichkeit, Zusatzkurse für die weiteren Verkehrsträger anzuschließen.

Unsere Schulung der Beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) richtet sich nach der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und erbringt den notwendigen Sachkundenachweis.


Gefahrgutbeauftragten-Schulung

Die Sachkunde für diese Tätigkeit erhält man durch die Teilnahme an einem Grundlehrgang (Basiskurs plus Aufbaukurs) für die zur Beförderung des Gefahrgutes eingesetzten Verkehrsträger und durch die erfolgreiche schriftliche Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer. Die Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises ist zeitlich begrenzt und muss vor Ablauf verlängert werden.


Intensive Prüfungsvorbereitung für Gefahrgutbeauftragte

Der EG-Schulungsnachweis gilt fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Prüfung. Die Geltungsdauer wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer an einer Prüfung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgreich teilgenommen hat.


Externe Gefahrgutbeauftragte

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung kann auch eine nicht zum Unternehmen oder Betrieb gehörige Person zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden. Diese Dienstleistung wird durch unsere Sachverständigen bei vielen Firmen ausgeübt und kann in Anspruch genommen werden.


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Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge

Übersicht über mögliche Zusatzlehrgänge

Die TÜV NORD Akademie besitzt seit Jahren die Anerkennung für Zusatzlehrgänge im Gefahrgutbereich. Unsere Referenten und Kurse werden gerne auch für die Umsetzung individueller Lösungen vor Ort genutzt. Sollten Sie den für Ihre Belange notwendigen Verkehrsträger nicht in unserem Programm finden, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an.


http://www.tuev-nord.de/de/Gefahrgutbeauftragter_1108.htm
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