Gefahrgutfahrer
Schulung der Gefahrgutfahrer
Auf deutschen Straßen werden ca. 350 Mio. Tonnen gefährlicher Güter im Jahr transportiert. Dass dieser Transportzweig durch viele Gesetze und Verordnungen geregelt wird, versteht sich von selbst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer, die die Gefahrgüter sicher von A nach B bringen müssen. Fahrzeugführer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen (orangefarbene Warntafeln), müssen im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.
Dies schreibt das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vor. Als anerkanntes Schulungsunternehmen bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten wir die Schulungen zum Gefahrgutfahrer in verschiedenen Geschäftsstellen an. Die erforderlichen Prüfungen im Basiskurs und dem jeweils benötigten Aufbaukurs legt der Fahrzeugführer vor der zuständigen IHK ab.
Wir unterweisen Gefahrgutfahrer bezüglich der relevanten Vorschriften; insbesondere bzgl. des Umgangs, der Handhabung sowie der Kennzeichnung und Dokumentation beim Transport.
Gefahrgutfahrer-Schulungen
System der Gefahrgutfahrer-Schulungen
Basiskurs für Gefahrgutfahrer
Einen Basiskurs benötigen Fahrer, wenn sie Gefahrgut (Stück- und Schüttgut) in kennzeichnungspflichtiger Menge mit Kraftfahrzeugen einschließlich ihrer Anhänger bewegen. Diese Grundschulung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an den Aufbaukursen.
Aufbaukurs Klasse 1
Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport explosiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs. Zusätzlich ist der Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich.
Aufbaukurs Klasse 7
Berechtigt Fahrzeugführer zum Transport radioaktiver Stoffe oder Gegenstände, die in der Anlage A des ADR genannt sind, ungeachtet des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs.
Aufbaukurs Tank
Diesen Aufbaukurs benötigen Fahrer, wenn sie gefährliche Güter in festverbundenen Tanks (z.B. Tankwagen) oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern befördern. Weiterhin berechtigt er zur Beförderung von Gefahrgut in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern sowie von Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von 3.000 Litern auf einer Beförderungseinheit.
Fortbildungsschulung
Die Gültigkeit der ADR-Bescheinigung beträgt 5 Jahre, gerechnet ab bestandener Prüfung im Basiskurs. 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit, durch Besuch einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung die Bescheinigung zu verlängern. Eine Karenzzeit gibt es nicht. Die Bescheinigung läuft Tag genau ab.
Hintergrundinformation
Weit mehr als 300.000 Gefahrgutfahrer wurden seit Einführung der Tankwagenfahrerschulung 1979 geschult. Seit 1991 sind auch andere Fahrzeugführer zu schulen, wenn sie Gefahrgut ab der kennzeichnungspflichtigen Menge auf öffentlichen Wegen und Plätzen transportieren. Seit 2007 müssen auch Führer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen, deren höchstzulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt, im Besitz einer gültigen Schulungsbescheinigung sein.
Kennzeichnungspflichtig bedeutet, der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die orangefarbene Warntafel zu zeigen.
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