Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: die Arbeitsplatzbeurteilung

Gefahrstoffe

Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsanalyse nach Gefahrstoffverordnung

Eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist für Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Er hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen in einer Gefährdungsanalyse zu ermitteln und daraus die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten. 

Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stellt einen wesentlichen Teil der Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes dar, in der untersucht wird, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Der Grad der Gefährdung wird in der Gefährdungsanalyse i.d.R. mit Hilfe des Einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe der BAuA ermittelt. Mit diesem Instrument können die Arbeitsplätze unterschiedlichen Maßnahmenstufen (früher Schutzstufen) zugeordnet und die erforderlichen Maßnahmen zur Gestaltung (technische, organisatorische und persönliche) des Arbeitsplatzes festgelegt werden. Ein wichtiges Instrument zur Erfolgskontrolle der getroffenen Maßnahmen stellen Gefahrstoffmessungen an Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dar. Durch Expositionsmessungen kann der Nachweis erbracht werden, dass bei vorhandenen Gefahrstoffen am Arbeitsplatz, die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Weitere Informationen zu Gefahrstoffmessungen erhalten Sie hier.

Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem diese  Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Unsere erfahrenen Experten bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung an, führen eine Gefahrstoffmessung in Ihrem Betrieb durch und beraten Sie gerne bei Ihren Fragen im Rahmen der Gefährdungsanalyse. Noch mehr Informationen zur Gefährdungsanalyse finden Sie hier.

 

Gefährdungsbeurteilung: Was zeichnet uns aus?


Mit unserer akkreditierten Messstelle nach § 9 (6) Gefahrstoffverordnung und unserem Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025 bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zum Thema Gefahrstoffe am Arbeitsplatz und Gefährdungsanalyse an.

Wir unterstützen, beraten und erarbeiten mit Ihnen zusammen Lösungskonzepte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, Gefährdungsanalyse und beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Unsere Kunden sind  Industrie, Handwerk, Handel, Verlage, Krankenhäuser und Energieversorger aber auch Berufsgenossenschaften und Behörden sowie Privatpersonen.

Gefährdungsbeurteilung: Welche Leistungen bieten wir an?


Wir führen in ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchutzG (Arbeitsschutzgesetz), GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) und BioStoffV (Biostoffverordnung) durch. Dabei ermitteln wir im Rahmen der Gefährdungsanalyse Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Sofern es aufgrund ihrer Anzahl von Mitarbeitern sinnvoll ist, führen wir für Sie auch Mitarbeiterbefragungen zur Ermittlung der Physischen und Psychischen Belastungen durch.

Wir beraten Sie dabei umfassend zur Arbeitsplatzbeurteilung und zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Ihrem Betrieb.

Gefährdungsbeurteilung: Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?


Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen eines Arbeitsplatzes bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07.08.1996. Die Gefährdungsbeurteilung der chemischen Einwirkungen
regelt die Gefahrstoffverordnung 26.11.2010 und die Richtlinie 98/24/EG.

Gefährdungsbeurteilung: Unsere Ansprechpartner

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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