Gefahrstoffe

Expositions-/Gefahrstoffmessungen an Arbeitsplätzen

Arbeitgeber, in deren Betrieben mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer sorgen.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) formuliert Anforderungen und Handlungsoptionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung (Gefährdungsbeurteilung) u.a. zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 9009) eingehalten sind. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Personen, die Messungen durchführen, müssen über die notwendige Fachkunde und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Unsere erfahrenen Experten bieten Ihnen kompetente Unterstützung beim sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen und beraten Sie gerne bei Ihren Fragen.


Was zeichnet uns aus?

Mit unserer akkreditierten Messstelle nach § 9 (6) Gefahrstoffverordnung und unserem Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/EC 17025 bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum zum Thema Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.

Unsere Kunden sind die Industrie (z.B. Hersteller und Verarbeiter lösemittelhaltiger Substanzen, Chemieindustrie, Stahlindustrie, Kfz-Hersteller), das Handwerk, der Handel, Verlage, Krankenhäuser und Energieversorger aber auch Berufsgenossenschaften und Behörden sowie Privatpersonen.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir führen Arbeitsplatzmessungen nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 402 durch.
  • Wir führen Sondermessungen und Messungen im Eigeninteresse durch.
  • Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
  • Wir führen Untersuchungen nach TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) durch.
  • Wir erstellen Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung.
  • Wir überprüfen die Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen.



Beispiele für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz: 

  • Staub (E-Staub, A-Staub)
  • Staubinhaltsstoffe (Schwermetalle, Dieselruß)
  • Anorganische Gase (Kohlenmonoxid, Stickoxide, Ammoniak etc.)
  • Narkosegase (Lachgas, volatile Anästhetika)
  • Mikroorganismen (Schimmelpilze)
  • Kühlschmierstoffe
  • Lösemittel, Lösemittelgemische
  • Faserförmige Stoffe (Künstliche Mineralfasern und Asbest)
  • Dioxine
  • Isocyanate



Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail – mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Gefahrstoffmessungen_am_Arbeitsplatz_3569.htm
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Gefahrstoffmessungen_am_Arbeitsplatz_3569.htm

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