Ratgeber Fahrrad-Anhänger

Anhängliche Begleiter gesucht

Entscheidend ist, was hinten dran hängt: Bei der Entwicklung neuer Fahrradanhänger ziehen die Hersteller alle Register. Auf was Sie dabei besonders achten sollten, verrät Ihnen TÜV NORD Mobilität. Wir sagen Ihnen, was Ihre neuen Anhängsel mitbringen sollten und was der Gesetzgeber vorschreibt.


Licht an
Der Anhänger muss auf alle Fälle mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden, wenn der Anhänger oder dessen Ladung das Rücklicht des Fahrrades verdeckt. Die Beleuchtung richtet sich nach der Breite des Anhängers.

  • Ist der Anhänger schmaler als 60 cm, brauchen Sie eine rote Schlussleuchte und einen roten Rückstrahler in der Mitte des Anhängers.
  • Bei einem Anhänger, der zwischen 60 und 80 cm breit ist, müssen Sie zwei weiße nach vorn wirkende Reflektoren anbringen. Auf der Rückseite des Anhängers brauchen Sie eine rote Rückleuchte auf der linken Seite, sowie zwei rote Rückstrahler oder zwei rote Großflächenrückstrahler mit der Kennzeichnung „Z“.
  • Ist der Anhänger breiter als 80 cm, müssen Sie zusätzlich auf der linken Seite einen nach vorn leuchtenden weißen Strahler haben.

Anhänger mit einer Breite ab 60 cm brauchen zusätzlich an beiden Seiten mindestens einen gelben Reflektor. Sie können auch an jedem Rad des Anhängers zwei symmetrisch verteilte gelbe Rückstrahler, weiße reflektierende Streifen oder weiße Speichen anbringen.


Was führt Ihr Anhänger im Schilde?

An jedem guten und erlaubten Anhänger finden Sie ein Typenschild mit folgenden Angaben:
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Rahmennummer
  • Baujahr
  • Leermasse
  • Zulässige Gesamtmasse
  • Maximale Körpersitzhöhe


Welches Fahrrad ist eine echte Zugnummer?
Zum Anhänger-Thema gehören immer zwei: der Anhänger und das Fahrrad. Letzteres muss den Anhänger nicht nur ziehen, sondern auch stoppen. Die entsprechenden Angaben finden Sie in der Betriebsanleitung:
Danach muss ein Fahrrad einen ungebremsten Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 40 kg oder einen gebremsten Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 80 kg ziehen zu können.

Wenn sie keine Betriebsanleitung haben, sollten Sie an Ihrem Fahrrad sehr gute Cantilever-Bremsen, V-Brakes, hydraulische Felgenbremsen oder Scheibenbremsen haben.


Flotte Anhänger für die Kleinen

Kinderanhänger sind praktisch und erfreuen sich wachsender Beliebtheit: Bis zu zwei Kinder im Alter von höchstens sieben Jahren dürfen in ihnen Platz nehmen. Die Anhänger bieten einen geringfügig besseren Schutz als Kindersitze am Fahrrad, trotzdem sollten Sie einige Sicherheitsaspekte beachten:
  • Der Rahmen des Anhängers sollte mindestens so hoch wie die Stoßstangen von Autos sein, damit er bei einem Unfall nicht überrollt werden kann.
  • Sie sollten den Anhänger immer gleichmäßig beladen und Kurven und Bodenunebenheiten langsam befahren, um ein Umkippen zu vermeiden.
  • Die Räder des Kinderanhängers sollten abgedeckt werden, damit die Kinder nicht hineinfassen können.
  • Die Gurte sollten von den Kindern nicht selbst geöffnet werden können.
  • Für die Kinder ist der Helm ein Muss.
  • Bauen Sie sich einen Rückspiegel an den Lenker, damit Sie die Kleinen immer im Blick haben.


Wenn Sie Kleinkindern mitnehmen, können Sie oft die Autokindersitze einsetzen. Es gibt aber Kinderanhänger mit Babyschalen.


http://www.tuev-nord.de/de/Anhaenger_3211.htm

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