Brandschutz und Evakuierung
Funktionsnachweis von Brandmeldeanlagen
Die Funktionsnachweisführung erfolgt auf Grundlage der ARGE-Richtlinie „Branderkennung in Schienenfahrzeugen - Funktionsnachweisführung zur Positionierung von Brandmeldern in für Personen zugänglichen Räumen, Elektroschaltschränken und Bereichen von Verbrennungskraftmaschinen“.
Die funktionale Überprüfung von Brandmeldesystemen umfasst die Ermittlung der Ansprechzeit der Brandmelder an der Montageposition im Hinblick auf Kriterien wie Rauch, Wärme und Strahlung. Dabei werden insbesondere die möglichen und spezifischen Brandereignisse in Schienenfahrzeugen berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Positionierung von Brandmeldern in den Fahrzeuginnenräumen und in den technischen Bereichen.

