Klasse D

Bus-Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE

Der Bus kommt!

Nächste Station: Busführerschein. Doch ob im Öffentlichen Nahverkehr oder in der Reisebranche: Ihre Verantwortung für die Passagiere fährt immer mit. Entsprechend groß sind auch die Anforderungen an den Führerscheinerwerb. Sie müssen nicht nur Gas geben können, sondern sich auch rundum fit fühlen. Die entsprechenden Gesundheits-Checks und Gutachten gibt es bei TÜV NORD. Bitte einsteigen.

Klasse D1

Auf dem Fahrplan dieses Führerscheins stehen kleinere Busse. Sie können bis zu 16 Personen mitnehmen. Falls Sie einen Anhänger haben, darf dieser nicht mehr als 750 kg wiegen.

 Mindestalter: 21 Jahre
 Voraussetzungen: Klasse B
 Befristung: Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
 Einschluss:
 Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


Klasse D1E

Der kleine Führerschein mit dem größeren Anhänger. Allerdings dürfen Bus und Anhang zusammen nicht mehr als 12.000 kg wiegen. In dem Anhänger können Sie ausschließlich Gegenstände transportieren, keine Personen. Und ganz gewichtig: Mit allem drum und dran darf der Anhänger nicht schwerer sein, als der leere Bus.

 Mindestalter: 21 Jahre
 Voraussetzungen: Klasse D1
 Befristung: Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
 Einschluss: Klassen BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
 Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


Klasse D

Der Standard-Führerschein im Linien- und Reiseverkehr: Ein möglicher Anhänger darf nicht mehr als 750 kg wiegen.

 Mindestalter: 21 Jahre
 Voraussetzungen: Klasse B
 Befristung: Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
 Einschluss: Klasse D1
 Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


Klasse DE

Freie Fahrt mit allen Bussen und Anhängern. Dazu gehören auch Personenanhänger.

 Mindestalter: 21 Jahre
 Voraussetzungen: Klasse B
 Befristung: Klasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt;
danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
 Einschluss: Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern Klasse C1 vorhanden
 Hinweise: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.



http://www.tuev-nord.de/de/Klassen_D1_D1E_D_und_DE_8734.htm
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