Wohnbil

Tipps für Wohnmobile

Schöner Wohnen auf Achse

Sie brauchen weder Fahrkarte, Flugticket noch Hotelzimmer: Sie steigen einfach ein, fahren los und halten an, wo Sie wollen. Ihr mobiles Wohnzimmer macht Sie flexibel und unabhängig. Wir wollen, dass Sie sich nicht nur frei, sondern auch sicher und wohl fühlen.

Wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil?
Wohnmobile sind auch nicht mehr, was sie mal waren: Die Ur-Mobile waren umgebaute Lieferwagen, wichtigste Grundausstattung waren die Reise- und Abenteuerlust des Besitzers. Heute sind dem Luxus kaum noch Grenzen gesetzt? Doch ab wann ist ein Wohnmobil ein Wohnmobil? Die Mindestanforderungen finden Sie in einem Merkblatt des VdTÜV:

  • Nehmen Sie Platz!
    Das Wohnmobil sollte einen wohnlichen Eindruck machen. Dazu benötigen Sie unter anderem eine Sitzgelegenheit mit Tisch. Der darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
  • Gute Nacht
    Es muss nicht gleich ein Himmelbett sein. Eine umgeklappte Sitzgelegenheit reicht vollkommen. Dem Gesetzgeber langt eine 1,8 x 0,7 Meter große ebene Liegefläche für die gute Nacht.
  • Guten Appetit
    Die Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
    Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
  • Gut aufgeräumt
    Platz da! Die üblichen Pkw-Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum sind nicht genug. Der Schrank oder Stauraum muss ausreichend Platz für Kleidung und Proviant bieten.
  • Gut befestigt
    Während der Fahrt sollte die Einrichtung ihren festen Platz haben, um im Falle eines Unfalls die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering zu halten.


Sitzen im Wohnbereich während der Fahrt
Die Passagiere können es sich während der Fahrt im Wohnteil bequem machen, wenn entsprechende Anforderungen erfüllt werden.

  • Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
  • Fahrer und Passagiere müssen sich akustisch direkt verständigen können. 
  • Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.


Steuer und Versicherung
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn

  • die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
  • im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
  • der Kocher fest eingebaut ist.

Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Seitens der Versicherung gibt es erhebliche Unterschiede bei den Tarifen und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.


Achten Sie auf Ihr Gewicht
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung benötigen Sie grundsätzlich eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Technischen Dienstes.

Wenn Sie einen Wohnwagen hinter sich herziehen, achten Sie auf die Stütz- und Hinterachslast. Wenn Sie die Stützlast maximal ausschöpfen, bleibt das Gespann stabiler in der Bahn. Schwere Gegenstände sollten in Bodennähe im Bereich der Achsen verstaut werden, damit der Schwerpunkt so tief wie möglich liegt.

Haben Sie einen Dachgepäckträger, so müssen Sie auch die zulässige Dachlast beachten. Beim Reisemobil sollte zudem auch auf die Achslast geachtet werden. Die Werte sind oft direkt am Fahrzeug vermerkt oder vom Hersteller zu erfahren. Achtung, mit Dachgepäck hat Ihr Fahrzeug einen höheren Schwerpunkt und wird entsprechend schnell zu einem Wackelkandidaten, das merken Sie nicht nur auf Brücken mit Seitenwind oder beim Überholen eines Lkw. Fahren Sie auch entsprechend langsamer in Kurven
 
Man baue und staune
Beim Umbau scheint die Fantasie vieler WoMo-Fans ähnlich grenzenlos wie das Unabhängigkeits-Streben. Doch sollten Sie sich vor Augen halten, dass die Änderungen von einem anerkannten Gutachter abgesegnet werden müssen. Anschließend ändert das Straßenverkehrsamt den Fahrzeugschein.

Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung ändert sich nichts, sie werden weiterhin als Pkw oder Lkw eingestuft.

Wenn Sie einen Umbau planen, sprechen Sie am besten im Voraus mit einem TÜV Nord Sachverständigen. Er sagt Ihnen, was Sie unbedingt beachten sollten, gibt Tipps und kennt geeignete Adressen. Ihre nächste TÜV-STATION ist nur einen Klick entfernt. Oder Sie rufen uns an: 0800 80 70 600.


http://www.tuev-nord.de/de/Tipps_fuer_Wohnmobile_3082.htm
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